Kostenerstattung:
Als Heilpraktiker kann ich heilkundliche Leistungen im Rahmen des üblichen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung stellen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten diese Leistungen nicht. Hingegen erstatten private Krankenversicherungen die Behandlungskosten im Rahmen Ihres Vertrages. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt sich daher in manchen Fällen der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.
Alle Leistungen meiner Heilpraktikerpraxis sind nach der Behandlung bar zu bezahlen, unabhängig ob oder in welcher Höhe Kosten erstattet werden.
Absagen:
Wenn Sie einmal verhindert sein sollten, sagen Sie bitte zwei Werktage (48 Stunden) vorher ab. Bei noch kurzfristigeren Absagen bemühen wir uns, Ihren gebuchten Termin - soweit möglich - noch anderweitig kurzfristig zu vergeben. Falls dies nicht gelingen sollte, berechnen wir Ihnen als Ausfallgebühr den Sitzungspreis.